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Auch junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die kurz- oder längerfristig nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, müssen einen gleichberechtigten Zugang zu geeigneten Formen der Vollzeitpflege erhalten und dort bedarfsgerecht unterstützt und begleitet werden.

Dafür bedarf es neben rechtlichen Vorgaben zur Zuständigkeit, Übergangsgestaltung und zur Ausgestaltung der Hilfe auch einer Reihe von fachlichen Weiterentwicklungen. Ein erklärtes Ziel der Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe ist die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen, inklusive derjenigen mit Teilhabebedarf!

Im Diskussionsforum werden die Ergebnisse des Dialogforum Pflegekinderhilfe mit Blick auf Pflegekinder mit Behinderung vorgestellt und es wird ein Einblick in ihre aktuelle Lebenswirklichkeit gewährt, bevor wir gemeinsam überlegen, welche Möglichkeiten für einen gelingenden Transfer bestehen – nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund einer SGB VIII-Reform.