Schutz und Rechte in der Pflegekinderhilfe
Die Vollzeitpflege kommt mit ihrer spezifischen Ausgestaltung als „private“ Familie, in der öffentlich verantwortete Hilfen durchgeführt werden, in der Kinderschutzdiskussion bisher kaum vor. Die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII wird in den beginnenden Debatten einerseits unter einem eher engen Kinderschutzverständnis subsumiert und selbst als Bestandteil von Schutzkonzepten gefasst, andererseits wird die Pflegefamilie als normale Familie gesehen und damit gelten hier die gleichen Möglichkeiten für Prävention, Unterstützung, Hilfe und Intervention wie bei allen anderen Familien auch.
Diese besondere Stellung der Pflegekinderhilfe im öffentlich verantworteten System der Kinder- und Jugendhilfe macht die Analyse und gegebenenfalls Weiterentwicklung von Schutzkonzeptionen in diesem Bereich komplizierter, denn sie verweist in der Tat auf die Notwendigkeit sowohl ein weites wie ein enges Kinderschutzverständnis in den Blick zu nehmen.
Im Diskussionsforum wird vorgestellt und diskutiert, weshalb ein eigenständiger Zugang zu Schutzkonzeptionen in der Pflegekinderhilfe – abgeleitet aus den Kinderrechten – erforderlich ist und welche Ansatzpunkte sich zur Weiterentwicklung von Schutzkonzeptionen in der Pflegekinderhilfe markieren lassen.
Thematische Materialien aus dem Dialogforum Pflegekinderhilfe
- Schutzkonzeptionen in der Pflegekinderhilfe Anforderungen und Ansatzpunkte (2020)Das Diskussionspapier aus dem Dialogforum Pflegekinderhilfe behandelt die Notwendigkeit eines eigenständigen Zugangs zu Kinderschutzkonzeptionen in der Pflegekinderhilfe.
- Stellungnahme des Dialogforum Pflegekinderhilfe (2021)Die Kommentierung einiger zentraler vorgesehener Regelungen zur Pflegekinderhilfe des Dialogforum Pflegekinderhilfe bezieht sich auf den Regierungsentwurf vom 02.12.2020 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG).
- Bündelung zentraler fachlicher Positionen, Handlungsbedarfe und Empfehlungen (2019)Das Papier des Dialogforum Pflegekinderhilfe wurde aufbereitet für die Konsultationen im Rahmen des SGB VIII-Reformprozesses „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ in der 19. Legislaturperiode.
- Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in der Pflegekinderhilfe (2021)Das Diskussionspapier setzt sich mit Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten im Kontext der Pflegekinderhilfe auseinander und gibt Einblicke zu bestehenden Konzepten.