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Die Vollzeitpflege kommt mit ihrer spezifischen Ausgestaltung als „private“ Familie, in der öffentlich verantwortete Hilfen durchgeführt werden, in der Kinderschutzdiskussion bisher kaum vor. Die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII wird in den beginnenden Debatten einerseits unter einem eher engen Kinderschutzverständnis subsumiert und selbst als Bestandteil von Schutzkonzepten gefasst, andererseits wird die Pflegefamilie als normale Familie gesehen und damit gelten hier die gleichen Möglichkeiten für Prävention, Unterstützung, Hilfe und Intervention wie bei allen anderen Familien auch.

Diese besondere Stellung der Pflegekinderhilfe im öffentlich verantworteten System der Kinder- und Jugendhilfe macht die Analyse und gegebenenfalls Weiterentwicklung von Schutzkonzeptionen in diesem Bereich komplizierter, denn sie verweist in der Tat auf die Notwendigkeit sowohl ein weites wie ein enges Kinderschutzverständnis in den Blick zu nehmen.

Im Diskussionsforum wird vorgestellt und diskutiert, weshalb ein eigenständiger Zugang zu Schutzkonzeptionen in der Pflegekinderhilfe – abgeleitet aus den Kinderrechten – erforderlich ist und welche Ansatzpunkte sich zur Weiterentwicklung von Schutzkonzeptionen in der Pflegekinderhilfe markieren lassen.